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PVforALL Service
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Wir planen und konfigurieren Ihre Photovoltaikanlage, die benötigten Daten dafür tragen Sie in das Formular ein und schicken es an uns. Wir setzten uns mit Ihnen in Verbindung.
Montage Videos
Im Video erfahren Sie wie Sie Dachhaken auf Dächern mit Tonziegeln und Betondachsteinen montieren. Demonstiert am K2 System.
K2 SpeedRail Montagesystem auf Dächern mit Trapezblech.
Links
1. Anmeldung beim Netzbetreiber / Antrag auf „Anschlussbegehren“
Um die Einspeisevergütung zu erhalten, müssen Sie die PV-Anlage beim Netzbetreiber anmelden. Die Anmeldung muss vor der Montage erfolgen, da der Netzbetreiber ein Recht auf Prüfung der Anlage zur Netzverträglichkeit hat.
Für die Bearbeitung sind mindestens vier Wochen einzukalkulieren.
Sie müssen Ihre PV-Anlage bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber anmelden, wenn diese auch an das öffentliche Netz gekoppelt wird.
2. Registrierung beim Marktstammdatenregister (MaStR)
Vier Wochen nach Inbetriebnahme müssen Sie Ihre PV-Anlage beim Marktstammdatenregister (MaStR) registrieren. Die dafür benötigeten Daten finden Sie in der Dokumentation von uns zu Ihrer PV-Anlage.
Und das gibt es zu beachten (Quelle: https://www.marktstammdatenregister.de):
- Die Betreiber müssen sich selbst registrieren und die Anlagendaten eingeben.
- Alle Daten sind aktuell zu halten. D.h. auch Erweiterungen bestehender Anlagen müssen gemeldet werden.
- Die Anmeldepflicht gilt ebenfalls für Photovoltaikanlagen, deren Strom direkt vermarktet wird (wenn der Strom zum Beispiel an Mieter im eigenen Haus verkauft wird).
- Auch Anlagen, die keinen Strom ins Netz einspeisen, sind meldepflichtig. Allerdings nur, wenn eine Netzkoppelung besteht. Inselanlagen müssen (und können) nicht registriert werden.
3. PV-Anlage beim Finanzamt anmelden
Jede PV-Anlage, die ans öffentliche Netz gekoppelt ist, muss beim Finanzamt angemeldet werden. Ab dem Datum der Inbetriebnahme haben Sie einen Monat Zeit für die Anmeldung. Die Inbetriebnahme ist der Start einer gewerblichen Tätigkeit, da Sie für das Einspeisen des Stroms ins öffentliche Netz eine Vergütung erhalten.
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre PV-Anlage innerhalb des ersten Monats beim Finanzamt anzumelden. Durch die Einspeisung erzielen Sie Gewinne, auf die Sie Einkommensteuer zahlen müssen. Auf die erzeugten Umsätze aus Photovoltaik fällt zudem die Umsatzsteuer an. Ausnahme sind PV-Inselanlagen, die beim Finanzamt nicht registriert werden müssen.
Förderungen
1. Fördermöglichkeiten in Bezug auf eine neue Photovoltaikanlage.
Die Fördermöglichkeiten in Deutschland sind ein komplexes Thema. Mit oder ohne Speicher, in Kombination mit einer Wärmepumpe und welches Bundesland sind hier im Moment Kriterien.
Die Einspeisevergütung unterscheidet zwischen Überschusseinspeisung und Volleinspeisung.
Einspeisevergütung bei Überschusseinspeisung bis 31.07.2024
Nennleistung PV-Anlage (kWp)
- bis 10 kWp Einspeisevergütung 8,1 Cent/kWh
- ab 10kWp bis 40 kWp Einspeisevergütung 7,0 Cent/kWh
Einspeisevergütung bei Volleinspeisung bis 31.07.2024
Nennleistung PV-Anlage (kWp)
- bis 10 kWp Einspeisevergütung 8,5 Cent/kWh + Zuschlag 4,8 Cent = 12,9 Cent/kWh
- ab 10kWp bis 40 kWp Einspeisevergütung 7,0 Cent/kWh + Zuschlag 3,8 Cent = 10,8 Cent/kWh